Rhythmische Sportgymnastik

Nutzungsbedingungen

Bedingungen für die Nutzung der Kür-Plattform durch Veranstalter.

Fassung vom 03.08.2026

Wer der Nutzung zustimmt, stimmt dieser Fassung zu; die Fassung wird zusammen mit der Zustimmung gespeichert. Ältere Fassungen stellt Colourmatch auf Anfrage bereit.

Nutzungsbedingungen für die Wettkampf-Plattform „Kür"

Anbieter:

Colourmatch, Inhaber Sebastian Libuda
Carlshöhe 29, 24340 Eckernförde
(„Colourmatch")

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Online-Plattform „Kür" (Eventseiten, Online-Meldung, Musik-Einsammlung, Wettkampf-Planung, Veröffentlichungen) durch Veranstalter.

1.2 Vertragspartner werden ausschließlich Vereine, Verbände und sonstige Unternehmer (§ 14 BGB). Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht.

1.3 Für Trainerinnen, Trainer und Melder ist die Nutzung der Plattform kostenlos; für sie gelten die Hinweise auf der Plattform, nicht diese Bedingungen.

2. Leistung

2.1 Colourmatch stellt die Plattform als Online-Dienst bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Plattform.

2.2 Nicht Teil der Plattform ist die Durchführung des Wettkampftags (Live-Wertung, Richter-Zugänge, Anzeige). Diese läuft in der lokal installierten Wettkampf-Software „Kür", für die eine gesonderte Lizenzvereinbarung gilt.

2.3 Colourmatch darf die Plattform weiterentwickeln und verändern, solange der wesentliche Leistungsumfang erhalten bleibt.

3. Pilotphase

3.1 Während der Pilotphase ist die Nutzung kostenlos. Der Veranstalter weiß und akzeptiert, dass sich die Plattform im Aufbau befindet: Funktionen können fehlen, sich ändern oder Fehler enthalten.

3.2 Colourmatch begleitet Pilot-Veranstalter persönlich und behebt gemeldete Fehler nach bestem Bemühen, sichert aber keine Reaktionszeiten zu.

3.3 Nach dem Ende der Pilotphase entscheidet der Veranstalter frei, ob er zu den dann geltenden Preisen weiternutzt. Eine automatische Zahlungspflicht entsteht nicht.

4. Pflichten des Veranstalters

4.1 Die Eventseite ist der Dienst des Veranstalters. Er trägt dafür seine Pflichtangaben in der Plattform ein und hält sie aktuell: die Anbieterkennzeichnung nach § 5 DDG (Name und Anschrift; bei juristischen Personen zusätzlich Rechtsform und vertretungsberechtigte Person; bei Eintragung das Register; sofern vorhanden die USt-IdNr.) und die Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO für den Meldevorgang. Die Plattform stellt die Felder und eine Textvorlage bereit; ohne vollständige Angaben lässt sich die Online-Anmeldung nicht öffnen.

4.2 Der Veranstalter ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Meldedaten seiner Wettkämpfe; Grundlage der Verarbeitung durch Colourmatch ist der Auftragsverarbeitungsvertrag. Er holt erforderliche Einwilligungen — insbesondere der Sorgeberechtigten für die Veröffentlichung von Namen — selbst ein. Das Meldeformular verlangt dafür eine ausdrückliche Bestätigung der meldenden Person und zeigt dabei die Datenschutzhinweise des Veranstalters an; die Bestätigung wird mit der Meldung gespeichert.

4.3 Der Veranstalter entscheidet selbst über jede Veröffentlichung (Startliste, Ergebnisse) und prüft die Inhalte vor der Freigabe.

4.4 Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; der Veranstalter meldet Colourmatch unverzüglich an datenschutz@colourmatch.de, wenn er einen Missbrauch vermutet. Ein einzelnes Gerät lässt sich in der Kür App abmelden; damit erlischt dessen Zugang sofort.

5. Verfügbarkeit

5.1 Colourmatch bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, sichert aber keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb von Meldezeiträumen durchgeführt.

5.2 Die Durchführung des Wettkampftags hängt nicht von der Plattform ab (die Wettkampf-Software arbeitet offline).

6. Haftung

6.1 Colourmatch haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Colourmatch nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Veranstalter vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

6.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

6.4 Für die unentgeltliche Nutzung während der Pilotphase (Ziffer 3) haftet Colourmatch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ziffer 6.1 bleibt unberührt: Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz haftet Colourmatch auch in der Pilotphase unbeschränkt.

6.5 Der Veranstalter sichert seine Wettkampfdaten in eigener Verantwortung. Colourmatch haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung durch den Veranstalter für die Wiederherstellung entstanden wäre. Die Wettkampf-Software erzeugt dafür lokale Sicherungen und erlaubt den Export.

6.6 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Colourmatch.

7. Laufzeit und Beendigung

7.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

7.2 Nach Vertragsende kann der Veranstalter seine Daten exportieren bzw. selbst löschen („Vom Netz nehmen"); im Übrigen gilt § 8 des Auftragsverarbeitungsvertrags.

8. Änderungen dieser Bedingungen

8.1 Änderungen dieser Bedingungen kündigt Colourmatch mindestens 30 Tage vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform an und stellt die geänderte Fassung bereit.

8.2 Die geänderte Fassung gilt nur, wenn der Veranstalter ihr zustimmt. Die Zustimmung kann in der Plattform erklärt werden. Stimmt er nicht zu, gelten die bisherigen Bedingungen fort; Colourmatch kann den Vertrag in diesem Fall nach Ziffer 7.1 kündigen. Ein Schweigen des Veranstalters gilt nicht als Zustimmung.

8.3 Änderungen, die Colourmatch zur Erfüllung zwingender rechtlicher Vorgaben vornehmen muss, gelten ab dem in der Ankündigung genannten Zeitpunkt; der Veranstalter kann den Vertrag bis dahin außerordentlich kündigen.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von Colourmatch.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Anlage

Anlage zu diesen Bedingungen ist der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

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