Rhythmische Sportgymnastik
Vertrag nach Art. 28 DSGVO zwischen dem Veranstalter und Colourmatch.
Wer beim Anlegen des Veranstalter-Zugangs zustimmt, schließt diesen Vertrag in dieser Fassung; die Fassung wird zusammen mit der Zustimmung gespeichert. Anlage 1 beschreibt den Stand der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Fassungsdatum.
Der Vertrag wird dem Veranstalter vor der Anlage seines Veranstalter-Zugangs vorgelegt und elektronisch geschlossen; Art. 28 Abs. 9 DSGVO lässt das elektronische Format ausdrücklich zu. Ohne geschlossenen Vertrag wird kein Veranstalter-Zugang angelegt — ab der ersten Online-Meldung verarbeitet Kür Daten von Kindern im Auftrag des Veranstalters.
zwischen
dem Veranstalter mit den Angaben, die er beim Anlegen seines Veranstalter-Zugangs macht (Name und Rechtsform der Vertragspartei — Verein, Verband, Unternehmen oder Einzelunternehmen —, Anschrift und, sofern es sich nicht um eine natürliche Person handelt, die vertretungsberechtigte Person). Diese Angaben werden zusammen mit der Zustimmung gespeichert und sind Bestandteil dieses Vertrags.und
Colourmatch, Inhaber Sebastian Libuda1. Der Auftragsverarbeiter betreibt für den Verantwortlichen die Online-Plattform „Kür" (Eventseite, Online-Meldung, Musik-Einsammlung, Wettkampf-Planung, Veröffentlichung von Startlisten und Ergebnissen). Dabei verarbeitet er personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen.
2. Nicht Gegenstand dieses Vertrags ist die lokal installierte Wettkampf-Software „Kür" (Desktop-App). Sie läuft ausschließlich auf Geräten des Verantwortlichen; die dort am Wettkampftag verarbeiteten Daten (Wertungen, Startlisten, Musik) liegen in der Hoheit des Verantwortlichen. Der Auftragsverarbeiter erhält auf diese lokalen Daten keinen Zugriff. Überträgt der Verantwortliche Daten aus der App bewusst in die Plattform (Veröffentlichung, Cloud-Sicherung), gilt dieser Vertrag für die übertragenen Daten.
3. Der Vertrag gilt für die Dauer der Nutzungsvereinbarung über die Plattform und endet mit ihr.
1. Zwecke: Entgegennahme und Verwaltung von Wettkampfmeldungen, Entgegennahme von Kürmusik-Dateien, Darstellung der Eventseite, Veröffentlichung von Startlisten und Ergebnissen nach Freigabe durch den Verantwortlichen, Versand von Meldebestätigungen, Übergabe des Planungsstands an die Wettkampf-Software des Verantwortlichen, Cloud-Sicherung von Wettkampfständen.
2. Art der Verarbeitung: Erheben, Speichern, Übermitteln an den Verantwortlichen, Veröffentlichen (nur nach Freigabe), Löschen.
Besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO werden planmäßig nicht verarbeitet. Der Verantwortliche stellt sicher, dass in Freitextfeldern keine Gesundheits- oder sonstigen Art.-9-Daten erfasst werden.
1. Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 3 lit. a). Die Nutzung der Plattform-Funktionen durch den Verantwortlichen gilt als Weisung.
2. Vertraulichkeit: Personen mit Datenzugriff sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
3. Technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Anlage 1; wesentliche Änderungen werden dem Verantwortlichen mitgeteilt, das Schutzniveau darf nicht unterschritten werden.
4. Unterstützung des Verantwortlichen bei Betroffenenrechten (Art. 12–23), bei der Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32) und bei Meldepflichten (Art. 33, 34).
5. Meldung jeder Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3.
6. Nach Abschluss der Leistung: Löschung oder Rückgabe aller Auftragsdaten nach Wahl des Verantwortlichen (§ 8), soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
7. Nachweis- und Kontrollrechte: Der Auftragsverarbeiter stellt alle für den Nachweis nach Art. 28 Abs. 3 lit. h erforderlichen Informationen bereit. Kontrollen erfolgen vorrangig durch Auskünfte und vorhandene Nachweise (z. B. Zugriffsprotokoll, Prüfberichte der Unterauftragsverarbeiter); Vor-Ort-Kontrollen nach angemessener Vorankündigung.
1. Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich, insbesondere für die Einholung erforderlicher Einwilligungen der Sorgeberechtigten (die Plattform erfasst die Einwilligung an der Meldung; ob sie inhaltlich genügt, verantwortet der Veranstalter).
2. Der Verantwortliche entscheidet über jede Veröffentlichung (Startliste, Ergebnisse) selbst; die Plattform veröffentlicht nichts ohne seinen ausdrücklichen Schritt.
3. Der Verantwortliche pflegt seine eigenen Pflichtangaben (Impressum, Datenschutzhinweise) auf der Eventseite, sobald die Plattform die Felder dafür bereitstellt.
1. Der Verantwortliche genehmigt die in Anlage 2 aufgeführten Unterauftragsverarbeiter (allgemeine Genehmigung nach Art. 28 Abs. 2 Satz 2).
2. Beabsichtigte Änderungen zeigt der Auftragsverarbeiter mindestens 30 Tage vorher in Textform an. Der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; kommt keine Einigung zustande, darf er außerordentlich kündigen.
3. Mit jedem Unterauftragsverarbeiter besteht ein Vertrag nach Art. 28 Abs. 4.
1. Der Verantwortliche kann seine Wettkampfdaten selbst aus der Plattform entfernen („Vom Netz nehmen" — entfernt Meldungen, Startlisten, Veröffentlichungen, Wettkampfstände, Wertungsunterlagen sowie Musik- und Dokumentdateien dieses Wettkampfs). Ist der Zugang des Verantwortlichen gesperrt (etwa wegen Zahlungsverzugs), steht dieser Selbstbedienungsweg nicht zur Verfügung; die Löschung erfolgt dann auf Verlangen durch den Auftragsverarbeiter unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Verlangens. Das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO bleibt von einer Sperrung unberührt.
2. Bei Vertragsende löscht der Auftragsverarbeiter alle verbliebenen Auftragsdaten des Verantwortlichen innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende, sofern der Verantwortliche nicht vorher die Rückgabe (Datenexport) verlangt.
3. Vom Löschumfang ausgenommen sind Nachweisdaten, die der Auftragsverarbeiter zur Erfüllung eigener rechtlicher Pflichten führt (z. B. das Zugriffsprotokoll über Meldedaten-Abrufe, das keine Meldeinhalte enthält).
1. Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO; im Übrigen die Regelungen des Hauptvertrags.
2. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
3. Es gilt deutsches Recht.
4. Der Vertrag wird elektronisch geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Als Abschluss gelten die Zustimmung des Verantwortlichen beim Anlegen seines Veranstalter-Zugangs und die Bereitstellung dieser Fassung durch den Auftragsverarbeiter. Zeitpunkt der Zustimmung, Fassung und die Angaben des Verantwortlichen werden gespeichert und ihm auf Verlangen als Nachweis bereitgestellt; einer eigenhändigen Unterschrift bedarf es nicht.
Diese Anlage nennt ausschließlich Maßnahmen, die am 31.07.2026 im System nachweisbar umgesetzt sind (am Code und an der Live-Datenbank geprüft). Geplante Maßnahmen stehen getrennt am Ende und werden nicht zugesichert.
| Unterauftragsverarbeiter | Leistung | Ort der Datenverarbeitung | Grundlage der Übermittlung |
|---|---|---|---|
| Supabase Inc., USA | Datenbank, Anmeldung/Konten, Dateispeicher (Musik, Dokumente), Serverfunktionen | EU, Region Frankfurt (eu-central-1) | Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO), vereinbart in Supabase DPA, Ziffer 12 und Anlage 2 |
| Vercel Inc., USA | Auslieferung der Eventseiten und des Portals | USA und weltweite Auslieferungsknoten | Standardvertragsklauseln (Anlage 3 des Vercel DPA); zusätzlich Zertifizierung unter dem EU-US Data Privacy Framework |
| Resend, Inc., USA | Versand der Meldebestätigungs-E-Mails | USA | Zertifizierung unter dem EU-US Data Privacy Framework und Standardvertragsklauseln (Ziffern 6.2 und 11.1 des Resend DPA) |
Änderungen dieser Liste werden nach § 7 mit 30 Tagen Vorlauf angekündigt; die jeweils aktuelle Liste wird öffentlich einsehbar gehalten.
1. Die Wettkampf- und Meldedaten liegen in der Europäischen Union (Supabase, Region Frankfurt). Eine Übermittlung in die USA findet statt, soweit die in Anlage 2 genannten Anbieter dort ihren Sitz haben und im Rahmen ihrer Leistung auf Daten zugreifen können — beim Versand von Meldebestätigungen zusätzlich in Form der übermittelten E-Mail-Inhalte.
2. Für jede dieser Übermittlungen bestehen geeignete Garantien nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO: die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914), vereinbart in den in Anlage 2 verlinkten Auftragsverarbeitungsverträgen. Vercel Inc. und Resend, Inc. sind darüber hinaus unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert; für zertifizierte Unternehmen besteht ein Angemessenheitsbeschluss der Kommission vom 10.07.2023. Entfällt der Angemessenheitsbeschluss, tragen die Standardvertragsklauseln die Übermittlung weiter.
3. Der Auftragsverarbeiter hat die Wirksamkeit dieser Garantien geprüft und dokumentiert; die Prüfung wird dem Verantwortlichen auf Verlangen bereitgestellt. Der Verantwortliche kann die aktuellen Verträge der Unterauftragsverarbeiter jederzeit über die Verweise in Anlage 2 einsehen.
4. Der Auftragsverarbeiter richtet die Verarbeitung so ein, dass möglichst wenig Daten das Gebiet der Europäischen Union verlassen: Meldedaten, Musikdateien und Wettkampfstände werden ausschließlich in der EU gespeichert; die Auslieferung der Seiten erfolgt ohne Meldedaten, und Meldebestätigungen enthalten keine Angaben zu Dritten.
Fassung vom 07.08.2026 · Nutzungsbedingungen · Datenschutz · Impressum